Tierrecht aktuell
Recht "rund um das Tier" für Tierfreunde, Tierhalter, Tierzüchter, u.v.m.
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Dauer der Haftung PDF Drucken
Wie lange hat der Verkäufer für Mängel einzustehen?

Die Mängelgewährleistungsfrist beträgt nun zwei Jahre (im Gegensatz zu bloßen sechs Monaten nach der alten Rechtslage). Die Frist beginnt mit der Übergabe des verkauften Tieres.

Wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel absichtlich verschwiegen hat (Arglist), beträgt die Frist drei Jahre und beginnt erst mit Schluss desjenigen Jahres zu laufen, in dem das Tier vom Verkäufer an den Käufer übergeben worden ist.

In dem Beispielsfall mit dem Papagei in der Bank beträgt die Frist sogar dreißig Jahre ab Übergabe, weil die Bank aufgrund ihres Sicherungseigentums an dem Papagei theoretisch noch dreißig Jahre lang vom Käufer die Herausgabe verlangen könnte. Dann muss der Käufer dieses Risiko auch auf den Verkäufer zurück verlagern können.

 

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