Die Gewährleistungsuntersuchung |
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Im Gegensatz zur Ankaufs-, bzw. Verkaufsuntersuchung findet die Gewährleistungsuntersuchung erst nach Abschluss des Kaufvertrages statt. Veranlasser dieser Untersuchung ist natürlich der Käufer, da die Übergabe des Tieres bereits stattgefunden hat. Der Veterinär prüft anhand des Vertrages die Tauglichkeit des Tieres anhand der vereinbarten oder gewöhnlichen Gebrauchseigenschaften (§§ 433 ff BGB). Sollte dem Tierarzt hierbei ein Fehler unterlaufen, haftet er dem Käufer, also seinem Auftraggeber. Eine Schutzwirkung gegenüber dem Verkäufer ist hier freilich nicht gegeben. |