Unterhaltsleistung für einen Hund? |
OLG Zweibrücken, Urteil - 2 UF 87/05 Mit dieser Entscheidung wurde der Ehefrau ein Anspruch auf Unterhaltsleistung iHv 100 EUR / Monat für ihren Hund zugesprochen. Die Ehegatten hatten vereinbart, dass der Ehemann der Ehefrau nach der Trennung einen Betrag von 100 EUR / Monat zur Unterhaltung des gemeinsamen Hundes bis zu dessen Tod bezahlt. Der Ehemann kündigte diesen Vertrag. Das OLG entschied, dass die Vereinbarung durch die Kündigung nicht erloschen sei. Eine gesonderte Vereinbarung zur Aufhebung der Vereinbarung habe es zwischen den Eheleuten nicht gegeben. Eine Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund sei nicht ersichtlich. Dieser sei nur dann gegeben, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Bedingung die weitere Zahlung nicht zugemutet werden könne. Da der Ehemann hierzu nichts vorgetragen hatte, wurde dieser zur weiteren Zahlung des Unterhaltes verurteilt. |