Schwein bekommt Schonfrist |
Der Streit um die Haltung eines "Hausschweins" im allgemeinen Wohngebiet von Waldhilsbach (Stadt Neckargemünd) hat sein vorläufiges Ende gefunden. Die Beteiligten des beim 3. Senat des Verwaltungs-gerichtshofs geführten Rechtsstreits haben sich heute in der in Waldhilsbach durchgeführten mündlichen Verhandlung gütlich geeinigt.
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