Das "Pflegetier" kostet auch Steuern |
Dienstag, den 24. März 2009 um 08:01 Uhr |
VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 26.05.2008 - 2 S 1025/06 Eine Tierschützerin nahm regelmäßig Hunde eines Tierheimes bei sich auf, bis diese weiter vermittelt werden konnten. Laut Pflegevertrag bieb das Tierheim Eigentümerin der Hunde, die Tierschützerin musste die Hunde versichern und für Schäden - die diese anrichten - haften. Die Tierschützerin wehrte sich jedoch gegen die festgesetzte Hundesteuer, da Eigentümer und damit Halter der Hunde das Tierheim und dieses von der Hundesteuer befreit sei. Der VGH hat nochmals verdeutlicht, dass der Eigentumsbegriff und der Halterbegriff auseinanderfallen. Tierhalter ist grundsätzlich die Person, die die Sorge für die Tiere trägt und die finanziellen Mittel für die Tiere aufwendet. Die Steuerpflicht könne auch nicht entfallen, weil die Tierschützerin die Tiere vor dem Tod rette. Ebenso wenig entfalle die Steuer, weil die Tierschützerin die Stadt dabei unterstütze, Gefahren vorzubeugen, indem sie herrenlose Hunde "von der Straße" holt. Es sei ganz allein die Entscheidung der Stadt selbst, wie diese ihre Präventionsmaßnahmen durchführt. Eine Eilbedürftigkeit habe nicht bestanden, da die beiden Hunde im Tierheim untergebracht waren. |