www.tierrecht-aktuell.de
Recht "rund um das Tier" für Tierfreunde, Tierhalter, Tierzüchter, u.v.m.
 
Die Verkaufsuntersuchung Drucken

Die Verkaufsuntersuchung wird – wie der Name bereits andeutet – meist vom Verkäufer veranlasst.

Das Gutachten umfasst auch hier wieder die Überprüfung des aktuellen Gesundheitszustandes des Tieres durch den Tierarzt und wird auch vor Abschluss des Kaufvertrages (oder auch unter einer Bedingung) erstellt.

Der Verkäufer schließt das Gutachten – also das Ergebnis der tierärztlichen Verkaufsuntersuchung – dem Vertrag bei, um dem Käufer die Gesundheit des zu verkaufenden Tieres zu bescheinigen. Im Gegensatz zur Ankaufsuntersuchung haftet der Tierarzt bei „Übersehen“ eines Mangels nicht nur gegenüber seinem Auftraggeber, also dem Verkäufer, sondern auch gegenüber dem Käufer.

Dies folgt daraus, dass es sich bei der Verkaufsuntersuchung um einen sogenannten Vertrag mit „Schutzwirkung zu Gunsten Dritter“ handelt, weil das Gesundheitszeugnis zur Verwendung gegenüber dem Käufer durch den Verkäufer in Auftrag gegeben wurde.

Das wiederum bedeutet, dass der Dritte – hier der Käufer – in vertragliche Sorgfaltspflichten (unrichtiges Gutachten) eingebunden ist und bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Wie bei der Ankaufsuntersuchung, ist auch hier zu beachten, dass die Untersuchung nicht zu lange zurück liegt. Im Übrigen stellt die Verkaufsuntersuchung auch einen Schutz für den Verkäufer dar, wenn der Käufer auf eine Ankaufsuntersuchung verzichten will. Er kann dadurch eventuelle Schadensersatzansprüche des Käufers aus Sachmängelhaftung widerlegen.

Bereits 1986 entschied der BGH (NJW RR 1986, 1150 ff) gegen einen Tierarzt, der bei einem Pferd eine Geschwulst ohne Entnahme einer Gewebeprobe als gutartig attestierte. Das Pferd wurde anschließend verkauft; der Käufer stellte wenige Zeit später fest, dass es sich bei der Geschwulst um einen bösartigen Tumor handelte. Der BGH rechtfertigte hier sogar eine sittenwidrige Schädigung aus § 826 BGB.

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unerer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr Informationen zu den von uns genutzten Cookies und wie diese gelöscht werden können, finden Sie unter folgendem link: To find out more about the cookies we use and how to delete them, see our privacy policy.

I accept cookies from this site.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk