Pferdeeinstellvertrag - was ist das? |
Dienstag, den 25. November 2008 um 11:47 Uhr |
Urteil des Landgerichts Ulm, 1 S 184/03 "Ein Pferdeeinstellungsvertrag ist nicht als Mietvertrag zu behandeln, sondern als entgeltlicher Verwahrungsvertrag. Dies bedeutet, dass der Pferdehalter diesen Verwahrungsvertrag jederzeit kündigen kann. Eine Kündigungsfrist, wie beim Mietvertrag, ist nicht vorgeschrieben und damit auch nicht einzuhalten. Allerdings ist es möglich und zulässig in einem solchen Pferdeeinstellungsvertrag eine Kündigungsfrist ausdrücklich zu vereinbaren. Ohne solche vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleibt es aber bei dem jederzeitigen Kündigungsrecht " |