www.tierrecht-aktuell.de
Recht "rund um das Tier" für Tierfreunde, Tierhalter, Tierzüchter, u.v.m.
 
Hund wird zur Zahlung aufgefordert, weil er kostenpflichtige Seiten im Internet besuchte Drucken

Nach Mitteilung der deutschen Presseagentur wurde ein Hund von einem unseriösen Internetplattformbetreiber aufgefrodert, über 100 EUR für die Nutzung kostenpflichtiger Seiten im Internet zu zahlen.

Gleichzeitig drohte der Internetbetreiber mit "amtlicher Vollmacht" (was auch immer dies sein soll) und mit einer letzten Mahnung.

Der Internetdiensteanbieter wurde daraufhin vom Halter des Hundes strafrechtlich verfolgt.

Kommentar:

Wir hoffen, dass der Hund nun nur noch kostenlose Seiten im Internet besucht :-)

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unerer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr Informationen zu den von uns genutzten Cookies und wie diese gelöscht werden können, finden Sie unter folgendem link: To find out more about the cookies we use and how to delete them, see our privacy policy.

I accept cookies from this site.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk