Artikel 20 a GG |
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Tierschutz: Geändertes Grundgesetz ab 1.8.2002 Weitgehend unbemerkt von der Allgemeinheit stimmte der Bundestag am 17. Mai 2002 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Der Bundesrat stimmte dieser Entscheidung am 21. Juni 2002 zu. Die Änderung des Grundgesetzes besteht in der Ergänzung des bisherigen Artikels 20 a um die drei Worte »und die Tiere«. Die Neufassung ist zum 1. August 2002 in Kraft getreten. Der neue Art. 20 a Grundgesetz hat nun folgenden Wortlaut: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Massgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ |