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Wer haftet bei Hundebiss? Drucken
Sonntag, den 28. Februar 2010 um 16:00 Uhr

OLG Frankfurt - Urteil vom 12.01.2007 - 19 U 217/06

Diese Frage wurde bereits oftmals gestellt und auch in den unterschiedlichsten Varianten von Gerichten beantwortet.

Hier erhalten Sie den Leitsatz des OLG Frankfurt:

1. Spielen mehrere Hunde verschiedener Tierhalten miteinander und wird der Tierhalter durch einen der spielenden Hunde verletzt, ist bei einem Anspruch gegen dessen Halter nach §§ 833 ff, 253 II BGB die mitwirkende Tiergefahr des eigenen und der anderen Hunde im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs zur berücksichtigen.

2. Dabei entfällt nicht zwingend auf jeden der beteiligten Tierhalter die gleiche Quote, da sich trotz des Zusammenwirkens der mehreren Hunde bei der Verwirklichung der Tiergefahr diese sich bei den einzelnen Hunden un unterschiedlichem Maße verwirklichen kann.

Kommentar:

Oftmals urteilen die Richter leider nur nach Nr. 1 des Leitsatzes. So entschied auch ein Amtsgericht zur Quote 50:50, obwohl die Tiere hier nicht spielten, sondern die einen von einem anderen angegriffen wurden und der angreifende Hund nichtmals angeleint war. Wie Sie sehen, der Einzelfall wird leider nicht immer berücksichtigt...

 

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