www.tierrecht-aktuell.de
Recht "rund um das Tier" für Tierfreunde, Tierhalter, Tierzüchter, u.v.m.
 
Haftet das Tierheim als Tierhalter? Drucken
Donnerstag, den 23. Oktober 2008 um 13:11 Uhr

LG Hanau, Urteil vom 16.1.2003, AZ: 1 O 1130/02

Ein von einem eingetragenen Verein betriebenes Tierheim hatte einen Hund "übernommen". Im Vertrag mit dem "Einlieferer" war vereinbart worden, dass dieser damit einverstanden ist, dass das Tier an eine andere Person übereignet werden kann. Weiter war vereinbart worden, dass der Name des Einlieferers vertraulich bleiben solle.

Es kam zu einem Schadensfall mit dem Hund. Der aus § 833 BGB in die Haftung genommene Verein berief sich nun darauf, dass er nicht hafte, weil er nicht "Halter" des Hundes gewesen sei. Die in Obhut genommenen Hunde seien lediglich ein "erforderliches Mittel", um die satzungsgemäßen Zwecke des Trägervereins zu erfüllen.

Dem ist das LG Hanau aber (zu Recht!!!) nicht gefolgt und hat ausgeführt:

Tierhalter ist derjenige, der andere erlaubtermaßen der nur unzulänglich beherrschbaren Tiergefahr aussetzt, also der, der die Bestimmungsmacht über das Tier ausübt.

Zudem sei der Hund kein Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks. Der Vereinszweck bestehe vielmehr darin, die Obhut und Pflege der Tiere zu übernehmen. Das spreche gerade dafür, dass der Träger des Tierheims selbst Tierhalter sei.

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unerer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr Informationen zu den von uns genutzten Cookies und wie diese gelöscht werden können, finden Sie unter folgendem link: To find out more about the cookies we use and how to delete them, see our privacy policy.

I accept cookies from this site.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk