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Steuerbefreiung für Hunde Drucken
Mittwoch, den 28. April 2010 um 05:16 Uhr

VG Karlsruhe - Urteil vom 09.12.2009 - 10 K 1854/08

Wir berichteten bereits im Jahre 2008 zu diesem Thema, da dieses Sache bereits seit 2008 beim VG Karlsruhe anhängig ist (siehe hierzu: Das Tier im öffentl. Recht).

Der Hundehalter ist Hundesportgeräteentwickler- und Hersteller. Hierzu benötigt er seine Schlittenhunde, um die Geräte ausgiebig zu testen, bevor er sie zum Verkauf freigeben kann. Letztlich sieht er seine Tiere als betrieblich notwendig an, was ihn von der Hundesteuer befreien würde.

Das VG Karlsruhe hat mit o.g. Urteil die Klage abgewiesen. Das VG argumentierte, dass die Hunde nicht der ausschließlichen Erzeilung von Einnahmen diene - die private Nutzung habe nicht nur eine untergeordnete Bedeutung.

Die dagegen eingelegte Berufung beim VGH Baden-Württemberg in Mannheim wurde zugelassen.

 

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