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Steuerbefreiung für Hunde |
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Mittwoch, den 28. April 2010 um 05:16 Uhr |
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VG Karlsruhe - Urteil vom 09.12.2009 - 10 K 1854/08
Wir berichteten bereits im Jahre 2008 zu diesem Thema, da dieses Sache bereits seit 2008 beim VG Karlsruhe anhängig ist (siehe hierzu: Das Tier im öffentl. Recht).
Der Hundehalter ist Hundesportgeräteentwickler- und Hersteller. Hierzu benötigt er seine Schlittenhunde, um die Geräte ausgiebig zu testen, bevor er sie zum Verkauf freigeben kann. Letztlich sieht er seine Tiere als betrieblich notwendig an, was ihn von der Hundesteuer befreien würde.
Das VG Karlsruhe hat mit o.g. Urteil die Klage abgewiesen. Das VG argumentierte, dass die Hunde nicht der ausschließlichen Erzeilung von Einnahmen diene - die private Nutzung habe nicht nur eine untergeordnete Bedeutung.
Die dagegen eingelegte Berufung beim VGH Baden-Württemberg in Mannheim wurde zugelassen. Wir werden übder den Verfahrensausgang abschließend und ausführlich berichten. Es bleibt jedenfalls spannend! |
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Erholung für Schlittenhunde? |
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Dienstag, den 16. Juni 2009 um 07:57 Uhr |
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VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 05.03.2009 - 5 S 2398/07 Ein findiger Unternehmer spannte bis zu sieben Hunde vor seinen Schlitten oder Wagen und kutschierte hiermit Passagiere durch den Wald - gegen Entgelt. Dem Unternehmer wurde vorgeworfen, dass er keine Genehmigung der Forstbehörde und auch keine Erlaubnis des Waldeigentümers hätte. Der Unternehmer vertrat die Ansicht, dass das Betreten des Waldes noch unter das freie Betretungsrecht von Wäldern gehört. Auch der VGH hat hierzu ausgeführt, dass grundsätzlich jeder das Recht hätte, den Wald unter Erholungsaspekten zu betreten, dies gelte unter anderem auch für das Radfahren im Wald. Allerdings sei das Fahren mit Fahrzeugen ansonsten nur mit der Zustimmung des Waldeigentümers zulässig. |
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Anleinverordnung ist Schutzgesetz |
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Montag, den 24. November 2008 um 16:52 Uhr |
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OLG Hamm Urteil vom 21.07.2008 - 6 U 60/08 (gekürzt) Eine städtische Hundeanleinverordnung ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 BGB. Begegnet auf öffentlicher Straße eine Radfahrerin einem Hund, der entgegen einer solchen Verordnung nicht angeleint ist, und kommt sie im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit zu Fall, so kann ein Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass das Bewegungsverhalten des Hundes und damit die von ihm ausgehende Tiergefahr für ihren Sturz ursächlich waren.
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Mangel am Behindertenbegleithund |
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Dienstag, den 02. Dezember 2008 um 13:09 Uhr |
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Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 19.06.2008; 7 U 64/07 Es stellt einen zur Minderung des Kaufpreises berechtigenden Sachmangel eines als Therapie- und Begleithund verkauften Hundes dar, wenn das Tier nach den vertraglichen Vereinbarungen des Parteien bestimmte Prüfungen absolviert haben soll, das Bestehen dieser Prüfungen aber von dem Verkäufer selbst bescheinigt worden ist, ohne dass er dazu (noch) die verbandsinterne Berechtigung besaß. Dies jedenfalls dann, wenn das Tier nach Gefahrübergang über lediglich rudimentäre Fähigkeiten eines Therapie- und Begleithundes verfügt. |
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Herausgabe von Röntgenbildern |
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Mittwoch, den 22. Oktober 2008 um 11:11 Uhr |
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Ein bekanntes Problem: Die HD-Untersuchung für die Zuchtzulassung steht bevor. Also besucht man mit seinem Hund den heimischen Tierarzt, der die Röntgenaufnahmen anfertigt und diese meist unmittelbar an die HD-Auswertungsstelle des Zuchtverbandes sendet. Die Auswerterstelle sendet das Ergebnis der Auswertung - sei es gut oder weniger gut - dem Tierhalter zu.
Vielleicht ist man als Tierhalter wegen des Ergebnisses verwundert und möchte dieses von anderer Stelle nochmals sachkundig überprüfen lassen.
Spätestens an diesem Punkt wird es dann problematisch. Die HD-Auswertungsstellen weigern sich nämlich regelmäßig, die Röntgenaufnahmen wieder heraus zu geben.
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