Ist Ihr Tier ausreichend versichert? |
Freitag, den 02. Januar 2009 um 15:33 Uhr |
Ein Hundehalter hatte eine Privathaftpflichtversicherung und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sein Tier beschädigte in seiner Mietwohnung eine Türe und einen PVC - Bodenbelag. Dieser Mangel wurde beim Auszug vom Vermieter zur Zahlung angemahnt. Der Hundehalter meldete die Schäden seinen Versicherungen. Letztlich musste er den Schaden jedoch selbst begleichen, weil die Haftpflichtversicherung in ihren Versicherungsbestimmungen die Übernahme von Schäden durch Hunde ausgeschlossen hatte und die Hundehalterhaftpflichtversicherung die Regulierung ablehnte, weil hier gemietete Gegenstände - also auch die Mietwohnung - nicht mitversichert waren. Das Landgericht Frankfurt / Main hielt die Ausschlüsse der Versicherungsgesellschaften jeweils für wirksam. Weiter wurde argumentiert, dass es einen 100 %-ige Versicherungsschutz nicht geben könne, da der Versicherungsschutz auch immer Einschränkungen vorsieht. LG Frankfurt/Main 2/16 S 184/96
Gerade an diesem Beispiel ist zu erkennen, dass oft nicht alles zu versichern ist. Oftmals liegt es jedoch am Versicherungsnehmer selbst, da die AVB selten vor oder bei Abschluss gelesen werden. Teilen Sie Ihrem Versicherungsmakler immer haargenau mit- am Besten schriftlich -, auf welche Leistungen Sie besonderen Wert legen. Anschließend lassen Sie sich genau erklären, welche Inhalte und ins Besondere Bedeutungen die AVB haben. So ersparen Sie sich Überraschungen im Schadensfall. Übrigens: Dies gilt beim Abschluss aller Versicherungsverträge.
Noch eines zum obigen Fall: Wenn der Vermieter mit der Hundehaltung einverstanden ist und keine besonderen Bestimmungen im Mietvertrag festgehalten wurden, muss man als Mieter oftmals nicht für Schäden haften, die das Tier verursacht hat, da der Vermieter dann bereits damit rechnen musste, dass die Abnutzung der Wohnung etwas über das "normale" Maß hinaus gehen kann. |