Tierrecht aktuell
Recht "rund um das Tier" für Tierfreunde, Tierhalter, Tierzüchter, u.v.m.
StartseiteKanzlei Mitschke & CollegenVeröffentlichungenDatenschutzerklärungImpressum
 
 
Ist das Tier mangelhaft? PDF Drucken
Wann ist ein verkauftes Tier mangelhaft?

Das neue Kaufrecht behandelt eine Kaufsache, also auch ein verkauftes Tier, in verschiedenen Fällen als mangelhaft.

Bereits dieser Ausgangspunkt ist völlig neu. Früher waren die beim Tierkauf maßgeblichen Mängel ausdrücklich genannt. Nach der neuen Rechtslage wird die Bestimmung, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, bereits recht kompliziert. Außerdem ist daran zu denken, dass es zur neuen Rechtslage natürlich noch recht wenige Gerichtsentscheidungen gibt, anhand derer eine Orientierung möglich ist.

Ein Mangel liegt zunächst dann vor, wenn die vereinbarte Beschaffenheit nicht vorliegt.

Beispiel: Wird ein Pferd z. B. als „Zuchtstute“ verkauft und stellt sich später die Zuchtuntauglichkeit heraus, liegt ein Mangel vor.

Grundsätzlich sind Verkäufer und Käufer darin frei, welche Beschaffenheitsvereinbarungen sie über das zu verkaufende Tier treffen.

Wenn keine konkreten Vereinbarung über das zu verkaufende Tier gegeben sind, liegt ein Mangel auch dann vor, wenn sich das Tier für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet. Ist im Vertrag keine besondere Verwendung genannt, liegt ein Mangel auch dann vor, wenn sich das Tier für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet.

Beispiel: Wer bei einem Schlittenhundezüchter mehrere Schlittenhunde erwirbt, darf erwarten, dass die Hunde auch als Schlittenhunde taugen. Haben die Hunde also alle eine unabänderbare Abneigung gegen das Rennen auf schneebedecktem Grund, sind sie mangelhaft.

Ein Mangel liegt ferner dann vor, wenn eine Abweichung von öffentlichen Äußerungen des Verkäufers über bestimmte Eigenschaften in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der zu verkaufenden Tiere vorliegt. Das gilt dann nicht, wenn dem Käufer die Abweichung bekannt ist, oder für seinen Kaufentschluss nicht massgeblich war.

Beispiel: Ein Züchter inseriert ständig mit dem Slogan: „Alle unsere Milchkühe geben ab dem Jährlingsalter durchschnittlich 20 Liter Milch pro Tag“. Beim Käufer stellt sich aber dann heraus, dass die gekaufte Kuh durchschnittlich lediglich 10 Liter Milch pro Tag gibt. Kam es dem Käufer auf das erzielbare Milchvolumen an, liegt ein Mangel vor.

Schließlich liegt ein Mangel auch dann vor, wenn ein anderes Tier als das gekaufte, oder eine zu geringe Menge an Tieren geliefert wird.

Beispiel: Laut Vertrag wurde ein Trampeltier (2 Höcker) verkauft. Geliefert wurde aber ein Dromedar (nur 1 Höcker). Das Dromedar ist also ein mangelhaftes Trampeltier!
Wenn Sie das skurril finden: Das ist Jura :-)

Ein Mangel liegt schlussendlich auch dann vor, wenn dem Käufer nicht die im Kaufvertrag vorgesehene Rechtsstellung verschafft wird.

Beispiel: Es wird ein Papagei verkauft. Der Verkäufer „vergisst“ aber absichtlich zu erwähnen, dass das Tier an seine Hausbank zur Sicherung eines Kredites sicherungsübereignet ist. Der Verkäufer sagt dem Käufer, er solle sich den gekauften Vogel bei der Bank abholen. Der Vogel sei dort bis zum eventuellen Verkauf dauerhaft im Kundenbereich in einer großen Voliere ausgestellt. Der Käufer begibt sich zur Bank. Bevor er den Vogel erhält, wird er von dem Bankdirektor allerdings auf die Sicherungsübereignung hingewiesen. Zwar hat er jetzt seinen Vogel, dieser gehört aber noch der Bank, ist also mangelhaft.

Wie Sie erahnen werden, können sich hier recht skurrile Umstände ergeben, die zur rechtlichen Mangelhaftigkeit führen. Für den Bereich des Tierkaufes ist das - wie schon geschrieben - seit 1.1.2002 völlig neu.

Bitte lesen Sie hierzu auch den Artikel zum Verbrauchsgüterkauf.

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unerer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr Informationen zu den von uns genutzten Cookies und wie diese gelöscht werden können, finden Sie unter folgendem link: To find out more about the cookies we use and how to delete them, see our privacy policy.

I accept cookies from this site.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk